Widerrufsbelehrung

Bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen wird künftig bei den Voraussetzungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts zwischen Verträgen unterschieden, bei denen Verbraucher Geld zahlen müssen und solchen, in denen statt mit Geld mit personenbezogenen Daten bezahlt werden kann. Digitale Dienstleistungen werden im neuen § 356 Absatz 4 BGB behandelt, digitale Inhalte im § 356 Absatz 5 BGB.

Demnach erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher mit personenbezogenen Daten bezahlt, in folgenden Fällen:

Bei einer Dienstleistung, wenn sie vollständig erbracht wurde.

Bei einem digitalen Inhalt, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

 

Weitere Informationen findest du in den AGB unter Widerrufsbelehrung.

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